Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesagentur Umwelttechnik BW GmbH ist bemüht, ihre Internetauftritte im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierearm zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Online-Angebotes CO2-Recyclingtool BW (www.co2-recyclingtool-bw.de) der Landesagentur Umwelttechnik BW GmbH.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG):
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Automatisch erzeugte Grafiken stehen derzeit nicht durchgängig mit Erklärungstexten zur Verfügung.
- PDFs mit Berechnungsergebnissen
Umwelttechnik BW arbeitet beständig an der Verbesserung der barrierefreien Umsetzung ihrer Webauftritte, insbesondere der oben aufgeführten Inhalte und setzt die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.07.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
 Umwelttechnik BW GmbH
 Landesagentur für Umwelttechnik und
 Ressourceneffizienz Baden-Württemberg
 Kleiner Schlossplatz 13
 70173 Stuttgart
 Telefon: +49 711 252841-10
Telefax: +49 711 252841-49
E-Mail: info@umwelttechnik-bw.de
www.umwelttechnik-bw.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an Umwelttechnik BW wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Umwelttechnik BW nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.